1. Der Tierhalter kann im Zuge der Nachbehandlung in die Verabreichung von Tierarzneimitteln bei Tieren eingebunden werden. Es können Euterinjektoren, Injektionspräparate auf tierärztliche Anweisung selbst verabreicht werden.
2. Bei Bestandsproblemen können verschreibungspflichtige Tierarzneimittel für einen 1 Monatsbedarf vom Tierarzt abgegeben und am Betrieb vorrätig gehalten werden.
3. Verschiedene Markenfleisch- und Milchprojekte fordern die TGD Pflichtmitgliedschaft und bringen damit auch einen Mehrerlös.
M-Rind Zuschlag, AMA Gütesiegelprogramme, Zurück zum Ursprung, etc.
4. Geförderte Untersuchungen:
- die bakteriologische Milchuntersuchung wird gefördert
- parasitologische Kotuntersuchungen werden gefördert
- Kälberkotprobenuntersuchungen auf Durchfallerreger werden gefördert
- Bei großen Bestandsproblemen werden auch Blut- und Harnuntersuchungen gefördert
- Finanzielle Unterstützung in der Höhe von € 20 pro Betrieb für das Jahr 2012 bei Grundfuttermittelanalysen
- Betriebserhebungen
- Sektionen von Tieren
5. Gesundheitsprogramme
Bei der Teilnahme an verschiedenen Gesundheitsprogrammen werden Untersuchungskosten zur Gänze gefördert (MAP-Rind, PRRS beim Schwein, PAR Schwein) bzw. können bestimmte Medikament durch die Tierhalter verabreicht werden (Uterusstäbe, Impfstoffe bei Schweinen, usw.).
6. Betriebserhebungen
Im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Betriebserhebungen sollen Schwachstellen aufgezeigt werden, um entsprechend richtig reagieren zu können.
7. Preise von Tierarzneimitteln
Bei der Abgabe von Tierarzneimitteln in Originalpackungen (nicht bei einzelnen Eutertuben), steht dem TGD Betrieb ein Preisrabatt von 13% zu.
8. Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen
Die Teilnahme bei bestimmten Weiterbildungsveranstaltungen ist für TGD Mitglieder kostengünstiger.