Mit dem Inkrafttreten des
Tierarzneimittelkontrollgesetz-TAKG und deren Verordnungen (
Tiergesundheitsdienst-Verordnung,
Tierarzneimittel-Anwendungsverordnung (
Anlage),
TAKG-Ausbildungsverordnung) wurden die
Statuten des Vereins Tiroler Tiergesundheitsdienstes an die neuen Bestimmungen angepasst.
Seit 01.08.2003 befindet sich die Geschäftsstelle unter der Leitung des Geschäftsführers
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im Landhaus 1, Eduard-Wallnöfer-Platz 3.
Der Verein, dessen Tätigkeit unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Beratung der Tierhalter und Betreuung von Nutztierbeständen (Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen) in Hinblick auf eine Minimierung des Einsatzes von Tierarzneimitteln und haltungsbedingten Beeinträchtigungen in der tierischen Produktion.